Parkordnung

der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH ,   Rurauenstraße 11,  52428 Jülich

 

Herzlich Willkommen im Brückenkopf-Park Jülich

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Freude beim Besuch des Brückenkopf-Parks. Mit dem Betreten der Anlage erkennen Sie die nachfolgenden Eintritts- und Benutzungsbedingungen als verbindlich an.

1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen Flächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb dieser parken und dadurch den Verkehr behindern, kann dieses Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.

Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeuges darauf, dass alle Fenster und Türen verschlossen sind und keine Wertgegenstände im Sichtbereich liegen. Bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrzeuges können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

2. Eintrittskarten

Das Gelände des Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden.

Die Tageseintrittskarten sind nur am Tag des Kaufs gültig und geben dem Besucher das Recht, den Freizeitpark innerhalb seiner offiziellen Öffnungszeiten zu betreten. Bei vorzeitiger Schließung des Freizeitparks, etwa in der Vor- oder Nachsaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse, besteht kein Recht auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.

Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder sie können vom Parkgelände verwiesen werden.

Der Konsum von Wasserpfeifen ist nicht erlaubt.

Kinder vor Vollendung des 8. Lebensjahres ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Grundsätzlich gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Hunde sind im Parkgelände nicht gestattet.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.

Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.

Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Das Mitbringen von Fahrrädern in das Parkgelände ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Das Nutzen von Skateboards ist nur auf der dafür vorgesehenen Anlage erlaubt.

In Teilbereichen ist das Parkgelände aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

4. Benutzung der Attraktionen und Einrichtungen

Die einzelnen Anlagen im Freizeitpark stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur Benutzung zur Verfügung. Je nach Anlage wird ein gesondertes Entgelt erhoben.

Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Angebote einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung bestehen. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.

5. Benutzung der Spielplätze und Spielgeräte

Die Benutzung von Spielplätzen, Spielgeräten und sämtlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Tiere im Zoo

Das Füttern mit anderem, als an den Kassen erhältlichem Futter, das Misshandeln, Bedrohen und Bedrängen sowie das Jagen von Tieren wird mit Hausverbot geahndet. Bei massiven Zuwiderhandlungen behält sich der Brückenkopf-Park ausdrücklich rechtliche Schritte vor!

7. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

8. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadenersatz kann nur dann gewährleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parks unserem Personal melden.

9. Film- und Fotoaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen bedürfen, außer zu nichtgewerblichen Zwecken, grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung.

Im Park werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte meiden Sie diese Bereiche, welche soweit möglich gekennzeichnet sind, falls Aufnahmen und spätere Veröffentlichungen von Ihnen nicht gewünscht werden.

10. Hausrecht

Der Brückenkopf-Park Jülich  besitzt uneingeschränktes Hausrecht. Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, andere Besucher belästigen, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungseinrichtungen betreten, den Anordnungen des Aufsichtspersonals, Gebotsschildern nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise störend einwirken, können ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Park verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis, die auf dem Parkgelände angetroffen werden, von diesem zu verweisen sowie alle aus dem Hausrecht fließende Rechte wahrzunehmen.

Axel Fuchs, 01. Dezember 2017
Geschaftsführer