Anfahrt

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Für das Navigationssystem:

Anschrift: 52428 Jülich, Rurauenstraße 11

GPS-Koordinaten: 50°55'22,8"N, 6°20'31,0"E

 

Mit dem Pkw:

Aus Richtung Aachen kommend:

  • Autobahn A44 Richtung Düsseldorf bis zur Ausfahrt Jülich West, im ersten Kreisverkehr rechts, danach den Hinweisschildern zum Brückenkopf-Park folgen

Aus Richtung Düsseldorf kommend:

  • Autobahn A46 Richtung Aachen
  • Am Dreieck Holz auf die A44 Richtung Aachen bis Ausfahrt Jülich West
  • im ersten Kreisverkehr links, im zweiten geradeaus und im dritten Kreisverkehr links Richtung Jülich
  • danach den Hinweisschildern zum Brückenkopf-Park folgen

Aus Richtung Köln kommend:

  • Autobahn A4 Richtung Aachen bis Ausfahrt Düren
  • Auf die B56 Richtung Jülich bis zum Kreisverkehr, danach den Hinweisschildern zum Brückenkopf-Park folgen

Aus Richtung Düren kommend:

  • Bundesstraße B56 bis zum Kreisverkehr, danach den Hinweisschildern zum Brückenkopf-Park folgen

 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Aus Richtung Aachen kommend:

  • Bushaltestelle "Brückenkopf-Park"

Aus Richtung Düren kommend:

  • Rurtalbahn oder Bus bis ZOB/DKB Jülich
  • Dann mit dem Bus bis zur Haltestelle "Brückenkopf-Park" oder zu Fuß ( ca. 15 Min. ) über Bahnhofstraße, Große Rurstraße und Ellbachstraße bis zum Eingang "Kirmesbrücke".

Mit dem Bürgerbus Jülich:

  • Bis zur Haltestelle 27 "Brückenkopf-Park/Jufa" direkt am Haupteingang "Lindenrondell".

Barrierefreiheit

Unser Park ist so weit wie möglich barrierefrei gestaltet. Das Gelände hat ein behindertenfreundliches, weitgehend steigungsfreies 10 km langes Wegesystem und mehrere behindertengerechte Sanitäranlagen. Die Wege im Park bestehen aus verschiedenen Oberflächen, sind aber für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle geeignet.

An der Kasse am Lindenrondell stehen in begrenzter Anzahl Rollstühle zur Verfügung. Sie können einen Rollator / Rollstuhl reservieren, lediglich eine Kaution ist zu hinterlegen, die sie bei Abgabe des Rollators / Rollstuhls zurück erhalten.

Am Parkplatz Lindenrondell befinden sich mehrere Behindertenparkplätze in der Nähe des Haupteingangs. So kommen Sie bequem in den Park!

Parkordnung

der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH ,   Rurauenstraße 11,  52428 Jülich

 

Herzlich Willkommen im Brückenkopf-Park Jülich

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Freude beim Besuch des Brückenkopf-Parks. Mit dem Betreten der Anlage erkennen Sie die nachfolgenden Eintritts- und Benutzungsbedingungen als verbindlich an.

1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen Flächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb dieser parken und dadurch den Verkehr behindern, kann dieses Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.

Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeuges darauf, dass alle Fenster und Türen verschlossen sind und keine Wertgegenstände im Sichtbereich liegen. Bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrzeuges können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

2. Eintrittskarten

Das Gelände des Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden.

Die Tageseintrittskarten sind nur am Tag des Kaufs gültig und geben dem Besucher das Recht, den Freizeitpark innerhalb seiner offiziellen Öffnungszeiten zu betreten. Bei vorzeitiger Schließung des Freizeitparks, etwa in der Vor- oder Nachsaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse, besteht kein Recht auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.

Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder sie können vom Parkgelände verwiesen werden.

Der Konsum von Wasserpfeifen oder von Cannabis ist im gesamten Gelände des Parks nicht erlaubt.

Kinder vor Vollendung des 8. Lebensjahres ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Grundsätzlich gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Hunde sind im Parkgelände nicht gestattet.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.

Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.

Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Das Mitbringen von Fahrrädern in das Parkgelände ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Das Nutzen von Skateboards ist nur auf der dafür vorgesehenen Anlage erlaubt.

In Teilbereichen ist das Parkgelände aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

4. Benutzung der Attraktionen und Einrichtungen

Die einzelnen Anlagen im Freizeitpark stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur Benutzung zur Verfügung. Je nach Anlage wird ein gesondertes Entgelt erhoben.

Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Angebote einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung bestehen. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.

5. Benutzung der Spielplätze und Spielgeräte

Die Benutzung von Spielplätzen, Spielgeräten und sämtlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Tiere im Zoo

Das Füttern mit anderem, als an den Kassen erhältlichem Futter, das Misshandeln, Bedrohen und Bedrängen sowie das Jagen von Tieren wird mit Hausverbot geahndet. Bei massiven Zuwiderhandlungen behält sich der Brückenkopf-Park ausdrücklich rechtliche Schritte vor!

7. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

8. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadenersatz kann nur dann gewährleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parks unserem Personal melden.

9. Film- und Fotoaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen bedürfen, außer zu nichtgewerblichen Zwecken, grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung.

Im Park werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte meiden Sie diese Bereiche, welche soweit möglich gekennzeichnet sind, falls Aufnahmen und spätere Veröffentlichungen von Ihnen nicht gewünscht werden.

10. Hausrecht

Der Brückenkopf-Park Jülich  besitzt uneingeschränktes Hausrecht. Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, andere Besucher belästigen, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungseinrichtungen betreten, den Anordnungen des Aufsichtspersonals, Gebotsschildern nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise störend einwirken, können ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Park verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis, die auf dem Parkgelände angetroffen werden, von diesem zu verweisen sowie alle aus dem Hausrecht fließende Rechte wahrzunehmen.

Axel Fuchs, 1. April 2024
Geschaftsführer

 

 
 

 

Kontakt

Herr Axel Fuchs

Axel Fuchs

Geschäftsführer

T: (02461) 9795-0

E: a.fuchs@brueckenkopf-park.de

 

 

 

Herr Hans-Josef Bülles

Hans-Josef Bülles

Prokurist

Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungsmanagement

T: (02461) 9795-30

M: 0177-2879272

E: hj.buelles@brueckenkopf-park.de

 

Frau Andrea Göntgen

Andrea Göntgen

Assistenz Geschäftsführung

T: (02461) 9795-0

F: (02461) 9795-22

E: a.goentgen@brueckenkopf-park.de

 

 

Bild folgt

Michael Böge

Buchhaltung / Rechnungswesen

T: (02461) 9795-25

F: (02461) 9795-22

E: m.boege@brueckenkopf-park.de

 

 

Herr Bernd Müller

Bernd Müller

EDV / Außerschulischer Lernort / Kassenwesen / Fundsachen

T: (02461) 9795-19

M: 0177-2879271

E: b.mueller@brueckenkopf-park.de

 

 

Frau Manuela Horrig Manuela Horrig

EDV / Außerschulischer Lernort / Grafik & Design / Kassenwesen

Fundsachen

T: (02461) 979526

M: 0177-2879174

E: maho@brueckenkopf-park.de

 

 
 Uwe Mock

  Chef vom Dienst

  T: (02461) 979516

  M: 0160-96934945

 

Herr Stefan Kaumanns

Stephan Kaumanns

Leitung Grünpflege und Bauunterhaltung

 

M: 0170-6351696

 

 

 

Susanne Brunke

stellv. Leitung Grünpflege und Bauunterhaltung


M: 0152 21804888

Herr Henry Fischer

Henri Fischer

Zooleitung

T: (02461) 52334

F: (02461) 52334

M: 0177-2879273

E: zoo@brueckenkopf-park.de

 

Herr Jonathan KeckJonathan Keck

Stellv. Zooleitung

T: (02461) 52334

M: 0151-16768100

E: zoo@brueckenkopf-park.de

 

 

Wildtier-Hotline des Kreises Düren

Tel. 0800 006 09 93

von April bis September

täglich von 7 bis 12 Uhr und 13 bis 20 Uhr

Öffnungszeiten

Kasse

Monat

Öffnungszeiten

November - Dezember - Januar - Februar täglich 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr ( Kirmesbrücke  bis 15.45 Uhr )
vom 01.12. - 28.02. bleibt die Kasse Kirmesbrücke von montags bis freitags geschlossen!
März - April - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober täglich 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr ( Kirmesbrücke 17.45 Uhr )
  • Das Verlassen des Parks ist jederzeit über die Drehkreuze an den Ausgängen auch mit Kinderwagen und Rollstühlen möglich.


      Wickeltische befinden sich in den Behinderten-WC´s

 

 

Zoo

Der Kernbereich des Zoos schließt:

Monat

Schließzeit des Zoo-Kernbereichs

 
November - Dezember - Januar - Februar 15.45 Uhr  
März - April - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober 17.45 Uhr  
  • Mit Rücksicht auf unsere Tiere bitten wir Sie, diesen Bereich dann zu verlassen.
  • Den  Ausgang Lindenrondell erreichen Sie vom Stadtgarten aus bei geschlossenem Zoo über die Hohltraverse 6 und den Wald.

 

Hunde im Park

Das Mitführen von Hunden ist im Interesse der spielenden Kinder nicht gestattet!

Rundgang

Plan des Parks mit eingezeichneten Rundwegen

Legende zum Rundwegplan

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